WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG

Mit der Hausgeldabrechnung werden die zu verteilenden Kosten des abgelaufenen Wirtschaftsjahres abgerechnet. Bei der Abrechnung handelt es sich um eine Einnahmen-/Ausgaben-Abrechnung.

Dies bedeutet, dass nur solche Kosten berücksichtigt werden dürfen, die im entsprechenden Wirtschaftsjahr tatsächlich angefallen sind und auch bezahlt wurden.

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben:

  • Einrichten und Führen von Instandhaltungsrückstellungskonten
  • Führen und Abrechnen von Hausgeld- und Rückstellungskonten; Personalkonten für Mitarbeiter der Gemeinschaft gegen Sondervergütung
  • pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Lasten, Abgaben und wiederkehrender Leistungen
  • Beitreibung von rückständigen Hausgeldern
  • monatlicher Einzug der Hausgeldvorauszahlungsbeträge
  • Erstellung der Hausgeldabrechnungen
  • laufende Zahlungsüberwachung
  • Verbuchung aller Zahlungen
  • Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen
  • Einbuchen der vom Wärmedienst errechneten Einzelkosten in die Einzeljahresabrechnung
  • monatliche Lohnkostenabrechnung (z. B. Hausmeister oder Mini-Jobber, Knappschaft etc.)
  • Veranlassen gerichtlicher Mahn-/Klageverfahren (Sondervergütung)
  • laufende Liquiditätssteuerung
  • Verträge für die Gemeinschaft
    Abschließen und Kündigen von Wartungs- und Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft
  • Überwachung bei einem Verkauf in der Liegenschaft
    Zustimmung bei Veräußerungen, sofern in der Gemeinschaftsordnung vereinbart
  • Rechnungsprüfung mit den Beiräten/Rechnungsprüfern
  • Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung
  • Durchführung außerordentlicher Eigentümerversammlungen
  • Führen einer Beschlusssammlung gemäß § 24 Absatz 7 WEG
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden
    Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden. Klärung der sachlichen Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum
    Schadensmeldung und Abwicklung mit der Versicherung
  • Planung, Beauftragung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Erteilen von schriftlichen Aufträgen im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft. Veranlassen von Bauverträgen, der Bauleitung und Überwachung, einschließlich Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, nach vorheriger Beschlussfassung
    Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen
  • Prüfung aller abgerechneten Bauleistungen
    (Rechnungsprüfung nach VOB/B bzw. BGB-Werkvertragsrecht)
  • Prüfung aller abgerechneten technischen Dienstleistungen
    (Rechnungsprüfung nach VOL/B)
  • Auswählen, Einweisen und Überwachen eines Hausbetreuers, wenn erforderlich
  • Technische Kontrolle
    Anwesenheit vor Ort zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen. Technische Überprüfung des
    Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage
  • Beschaffen von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Schließanlage
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und z. B. den TÜV
  • Allgemeine Verwaltung,  Telefon- und Schriftverkehr mit Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für und im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Sie erhalten in allen Verwaltungsbereichen ein optimales Dienstleistungsangebot.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters sind u. a. im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt.

Die STV GmbH erfüllt diese Vorgaben und bietet Ihnen mehr als nur eine Verwaltung – Ihre Immobilie in den besten Händen.

Dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellt, hat gute Gründe. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss ständig betreut werden, sonst können Nachteile für Eigentümer und ggf. Mieter entstehen.

Eine WEG kann auch in Eigenregie verwaltet werden. Der zeitliche Aufwand sowie die rechtlichen Konsequenzen bei Fehlern bzw. Versäumnissen sollten jedoch nicht unterschätzt werden – vertrauen Sie den Profis der STV GmbH.

Die vielfältigen Aufgaben erfordern Zeit und Know-how (Organisation und Kommunikation mit Ver- und Entsorgern, Behörden, der richtige Versicherungsschutz, Erstellung der Hausgeldabrechnungen, Erstellung bzw. Beauftragung der Heizkostenabrechnung, Finanzplanung, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen etc.).

Dies sind Gründe, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in professionelle Hände zu geben.

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • aktives Kostenmanagement
  • rechtssichere Abrechnungen
  • Mietausfälle und/oder -minderungen reduzieren bzw. vermeiden
  • Ressourcen schonen
  • rechtliche Nachteile vermeiden
  • intensive Zusammenarbeit mit Beiräten
  • ausführliche Informationen an alle Eigentümer